Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Stand: 20.10.2022 © – Vervielfältigung verboten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen von Evolve Digital GmbH im kaufmännischen Verkehr

§ 1. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Evolve Digital GmbH, Martinsburg 15, 49078 Osnabrück gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen aus Verträgen aller Art, insbesondere aus Dienst-, Werk- und Kaufverträgen, soweit Evolve Digital GmbH für Gewerbetreibende und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts („Kunde“) Leistungen und/oder Lieferungen erbringt. Alle Leistungen und Lieferungen erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen hiervon bedürfen zwingend der Schriftform.
  3. Die Angebote & Inhalte auf unserer Website richten sich ausschließlich nur an Gewerbetreibende & Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

§ 2. Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss zwischen Evolve Digital GmbH und dem Kunden erfolgt schriftlich. Hierbei kann die Unterschrift auch durch eine digitale Unterschrift ersetzt werden. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser allgemeinen Lieferbedingungen müssen ebenfalls schriftlich getroffen werden. Ein Schweigen oder die Aufnahme einer Tätigkeit durch Evolve Digital GmbH gelten nicht als Zustimmung.
  2. Der Kunde erhält von Evolve Digital GmbH eine Kopie des Vertrags per E-Mail zugesandt.
  3. Angebote kann der Kunde innerhalb von 3 Wochen ab Zugang annehmen. In diesem Fall übersendet die Evolve Digital GmbH nach der Annahme eines Angebotes dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung.

§ 3. Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand sind in der Regel Beratungsleistungen, Agenturdienstleistungen und / oder andere Leistungen, die Evolve Digital GmbH dem Kunden für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online-Marketing-Kampagnen für Produkte und Dienstleistungen des Kunden angeboten hat und die vom Kunden angenommen wurden. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Evolve Digital GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichung eines bestimmten Erfolges durch die Beratungs- oder Agenturleistung der Evolve Digital GmbH besteht nicht.
  2. Von Evolve Digital GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
  3. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Evolve Digital GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Evolve Digital GmbH unberührt.
  4. In Bezug auf die von Evolve Digital GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Evolve Digital GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
  5. Wurde eine Lieferzeit verbindlich vereinbart, beginnt diese erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen.

§ 4. Zahlungen

  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer und Versandkosten.
  2. Zahlungen dürfen nur an Evolve Digital GmbH oder an von diesem, schriftlich bevollmächtigte Personen, geleistet werden.
  3. Die Abrechnung einer dauerhaften Betreuung erfolgt vorab oder zum 15. eines Monats, wenn im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Rechnung auf das Konto von Evolve Digital GmbH zu leisten.
  4. Der Kunde ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsschluss verpflichtet, der Evolve Digital GmbH ein ausgefülltes und unterzeichnetes SEPA-Lastschrift Mandat zu erteilen.
  5. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die von Evolve Digital GmbH erbrachte Leistung von Dritten, wie bspw. Werbeplattformen und sozialen Netzwerken, welche der Kunde nutzen wollte, nicht übernommen werden, es sei denn, es liegt ein Verschulden von Evolve Digital GmbH vor.
  6. Evolve Digital GmbH ist berechtigt, alle mit dem Kunden vereinbarten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  7. Dienstleistungen und vom Kunden bestellte Unterlagen werden erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung bzw. bei Zahlung der vereinbarten Rate erbracht bzw. übersandt.

§ 5.  Kündigung, Laufzeit

  1. Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
  2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen Evolve Digital GmbH und dem Kunden jeweils um einen Monat, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
  4. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt Evolve Digital GmbH Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Evolve Digital GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6. Eigentumsvorbehalt

Jede von Evolve Digital GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen Eigentum von Evolve Digital GmbH. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte ist nicht zulässig.

§ 7. Verzug

  1. Fristen für die Leistungserbringung durch Evolve Digital GmbH beginnen nicht, bevor die Auftragsbestätigung ergangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Evolve Digital GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
  2. Sofern eine Vorkasse vereinbart ist, kann die Leistung bis zur Zahlung verweigert werden.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Evolve Digital GmbH berechtigt, die Erbringung von weiteren Leistungen davon abhängig zu machen, dass alle fälligen Forderungen nebst Kosten für ein Inkasso und ggf. eine Rechtsverfolgung durch den Kunden ausgeglichen sind. Die Einstellung der Leistungserbringung durch Evolve Digital GmbH befreit den Kunden jedoch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag.
  4. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Evolve Digital GmbH in Verzug, ist Evolve Digital GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Evolve Digital GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8. Haftung

  1. Die Dienstleistungen und Beratungen von Evolve Digital GmbH sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und werden dementsprechend durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Evolve Digital GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
  2. Die Haftung der Evolve Digital GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
  3. Die Evolve Digital GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  4. Soweit die Evolve Digital GmbH gem. § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten des Verkäufers.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
  6. Soweit die Evolve Digital GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  7. Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Evolve Digital GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  8. Evolve Digital GmbH haftet insbesondere nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcodes, Inhalte, Gestaltungselemente und dergleichen, die ihr vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Insbesondere ist Evolve Digital GmbH nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt ausschließlich dem Kunden.
  9. Soweit Evolve Digital GmbH von Dritten für Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde Evolve Digital GmbH auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen. Sowohl Evolve Digital GmbH als auch der Kunde haben sich wechselseitig unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden. Evolve Digital GmbH haftet auch nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstige Kooperationspartner des Kunden, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich hierfür die Ursache gesetzt hat.

§ 9. Gewährleistung

  1. Für neu hergestellte Sachen beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Für gebrauchte Sachen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der jeweiligen Übergabe der Sache an den Kunden. Dieser hat unverzüglich die gelieferte Sache auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mängel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich unmittelbar Evolve Digital GmbH mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
  2. Bei Vorliegen eines festgestellten und ordnungsgemäß angezeigten Mangels, den Evolve Digital GmbH zu vertreten hat, steht dem Kunden zunächst das Recht zu, von Evolve Digital GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung der Ware. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mängelbehebung erfolgt, trifft Evolve Digital GmbH nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat Evolve Digital GmbH das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn diese fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Ist Gegenstand die Lieferung von Software, ist Evolve Digital GmbH berechtigt, pro Mangel drei Nachbesserungsversuche durchzuführen.

§ 10. Urheber und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde gewährleistet, dass Evolve Digital GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt Evolve Digital GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
  2. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Evolve Digital GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Evolve Digital GmbH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
  3. Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Evolve Digital GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 3 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Evolve Digital GmbH über.
  4. Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
  5. Die Evolve Digital GmbH hat an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
  6. Die Verletzung unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

§ 11. Referenznennung

Der Kunde räumt Evolve Digital GmbH das Recht ein, ihn in jedem Medium als Referenz zu benennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Eine Verpflichtung Evolve Digital GmbH zur Referenzbenennung besteht jedoch nicht.

§ 12. Datenschutz und Datensicherheit

  1. Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Evolve Digital GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
  2. Der Kunde stellt Evolve Digital GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, Evolve Digital GmbH hat diese Verstöße zu verantworten.

§ 13. Allgemeines

  1. Ist der Kunde Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Fulda für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis aus­schließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
  2. Erfüllungsort ist unser Sitz.
  3. Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vor­schriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kauf­rechtsübereinkommens.

AGB – Stand: 20.10.2022 © – Vervielfältigung verboten.